MÜNİH: Almanya`nında içinde olduğu bir çok dünya ülkesinde Korana Virüsü salgınına karşı alarm verilmesine rağmen, “Münih Komünistler Davası” olarak bilinen TKP/ML davasının duruşmalarının devamına bugün karar verildi.
7. Senato Yargıçlarının başkanı Dr. Dauster, 18 Mart Çarşamba gününden itibaren Mart ve Nisan aylarında TKP/ML davası duruşmalarının görüleceğini belirterek, bir erteleme olmayacağını açıkladı. Bayern eyaletinde Korana virüsü salgınından 5 kişi yaşamını (www.frankenpost.de/region/bayern/Fuenfter-Corona-Todesfall-in-Bayern;art2832,7179472) yitirmiş olmasına ve tehlikenin sürdüğünün hükümet ve yerel yönetimlerce açıklanması üzerine toplantıların iptali, okulların kapatılması vb… gibi bir çok önlem alınmasına karşın, Münih OLG Mahkemesi 7. Senatosunun TKP/ML davasını sürdürme gayreti anlaşılmaz ve sorumsuzca bulundu.
Tutsaklar, avukatlar, tercümanlar,yargıçlar, kolluk güçleri dahil 60 civarında kişinin aynı salonda bulunması, tutsakların bir kısmının zaten sağlık sorunları yaşamakta olmasının ciddi riskleri barındırdığını gözardı eden Senatonun duruşmaları devam ettirme kararını, Savunma avukatlarınca kınayan bir basın açıklaması yapıldı.
AHM Münih
Almanca olarak Medya ve Basın kuruluşlarına yollanan açıklama şöyle;
“16.03. 2020
Trotz Corona-Pandemie: Verantwortungsloses Festhalten an Terminen im Großverfahren Im fragwürdigen „Münchener Kommunistenprozess“ kommt es zu einer Gefährdung der Prozessteilnehmer*innen und der Öffentlichkeit.
In dem Verfahren stehen seit Juni 2016 zehn angebliche Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/ML (TKP/ML), darunter ein Nürnberger Ärztepaar, wegen Bildung einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor Gericht. Der zuständige Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München will trotz der Corona-Pandemie noch nicht einmal für kurze Zeit das Massenverfahren mit mehr als 50 Personen, die aus dem ganzen Bundesgebiet anreisen, unterbrechen. Diese Entscheidung setzt mehrere Personen aus Risikogruppen einer Ansteckungsgefahr aus und schafft aufgrund der weiten Reisewege die Gefahr neuer, unkontrollierbarerer Infektionsketten. Gerade um diese zu verhindern, steht derzeit fast das gesamte Land still – mit großen wirtschaftlichen Schäden. Dabei ignoriert das Gericht alle Maßnahmen die von der Bundes- und Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie und damit zum Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung beschlossen werden. Deshalb ist aus Sicht der Verteidigung die Fortsetzung des Verfahrens in der derzeitigen Situation unverantwortlich: – Die Hauptverhandlung findet im Saal 101 des OLG München statt. Regelmäßig sind in dem Großverfahren inklusive Dolmetscher und Wachpersonal mehr als 56 Personen auf engstem Raum anwesend.- Der größte Teil der zehn Angeklagten, zwanzig Verteidiger*innen und zehn Vertrauensdolmetscher*innen reist zu jedem Prozesstag durch das gesamte Bundesgebiet per Bahn bzw. Flugzeug an. (Die Zahlen stellen sich wie folgt dar: 1 Haft in München, 8 NRW, 7 Hessen, 6 Nürnberg, 6 Berlin, 6 Baden-Württemberg, 1 Schleswig-Holstein, 1 Hamburg, 3 Ausland).- Drei der Angeklagten müssen jeweils aus dem Ausland anreisen (Schweiz, Liechtenstein und Frankreich).- Ein Teil der Angeklagten, wie auch der Verteidiger gehört im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 zur (Hoch) risikogruppe, aus Altersgründen, aus Gründen – teils erheblicher – Vorerkrankungen und aus Gründen aktueller schwerwiegender Erkrankungen bzw. deren Nachwirkungen, die während der enorm langen Verfahrensdauer aufgetreten sind.
– Die Verhandlung findet im Justizzentrum München statt, das jeden Tag von mehr als 1.000 Personen betreten wird.- Die Angeklagten werden beim Betreten des Gerichtsgebäudes jeweils durch einen Justizvollzugsbeamten mit direktem Körperkontakt durchsucht. Am heutigen Montag erreichte die Verteidiger die Entscheidung des Vorsitzenden des 7. Strafsenats, Dr. Dauster, dass am Mittwoch, den 18. März 2020, sowie noch vor der Osterpause am 23., 24., 30., 31. März 2020 und am 1. April 2020 verhandelt werden soll. In der Begründung heißt es, dass der Senat „das Risiko für die Verfahrensbeteiligten aufgrund der Corona-Pandemie“ mit dem Strafverfolgungsinteresse des Staates, dem Beschleunigungsgebot und dem Recht der Angeklagten auf ein zügiges Verfahren“ abgewogen habe. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass am Mittwoch und den Folgetermin die Teilnahmen an der Verhandlung zumutbar sei. Die Durchführung des Verfahrens ist jedoch nicht zumutbar und verantwortungslos. Der Senat zwingt damit die Angeklagten, die aus der Schweiz und Liechtenstein einreisen, zurTeilnahme an der großen Gerichtsverhandlung, obwohl das Bundesgesundheitsministeriums solche Reisenden ausdrücklich auffordert, sich zwei Wochen in Quarantäne zu begeben. Auch steht diese Entscheidung im Widerspruch zu allen Handlungsempfehlungen, angesichts der Pandemie größere Zusammenkünfte und Reisen zu vermeiden, um die Infektionsrate zu drosseln.Auch setzt sich der Senat in Widerspruch zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der am 16. März 2020 mitteilte: „Wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus sollen an bayerischen Verwaltungsgerichten bis zum Ende des Monats keine Verhandlungen stattfinden.“ Die wenigen Vorschläge, die der Vorsitzende zur vermeintlichen Eindämmung der Ansteckungsgefahr macht, bedeuten eine Einschränkung der Verteidigungsrechte, wie z.B. dass nicht alle Verteidiger oder Dolmetscher anreisen sollten oder dass die Verfahrensbeteiligten sich weit auseinandersetzen sollten, was in dem Saal schwer möglich ist und die Kommunikation unterbindet. Um das Verfahren nunmehr zu einem schnellen Ende zu bringen, nimmt der Senat somit – die Gesundheitsgefahr der Verfahrensbeteiligten, – das Risiko für die Allgemeinheit und – die Beschneidung der Rechte der Angeklagten in Kauf, anstatt die Hauptverhandlung auch nur für kurze Zeit zu unterbrechen.